Flexibilisierung der Einschulung


Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, haben die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. 

Falls Ihr Kind in diesem Zeitraum geboren wurde und Sie die Einschulung Ihres Kindes um ein Jahr hinausschieben möchten, reichen Sie bitte bis zum 1. Mai vor der eigentlichen Einschulung eine schriftliche Erklärung bei der Schule ein. 

Weitere Informationen hat das Niedersächsische Kultusministerium herausgegeben und können dem eingestellten PDF-Dokument entnommen werden.

Informationsblatt für Erziehungsberechtigte (Stand Juli 2019)